Das Sofa-Team steht Ihnen für fallbezogene oder allgemeine Fragen gern zur Verfügung.
FAQ

Allgemein
Wie sind die Öffnungszeiten der Sofa Stiftung?
Unser Telefon ist von Montag bis Freitag von 8.30 bis12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr besetzt. Sollten Sie uns nicht erreichen, hinterlassen Sie uns eine Nachricht und wir rufen Sie zurück.
Unseren Pflegefamilien steht in der Nacht und am Wochenende sowie für Notfälle ein Pikettdienst zur Verfügung.
Können Kinder, Jugendliche oder Eltern sich direkt an die Sofa Stiftung wenden, wenn sie Unterstützung brauchen?
Ja und nein. In erster Linie arbeiten wir im Auftrag von Institutionen oder Behörden wie der Kinder-, Jugend-, Familien- und Sozialhilfe oder der Jugendanwaltschaft. Diese Stellen definieren die Rahmenbedingungen der Unterstützungsangebote und kontrollieren die Arbeit der Sofa Stiftung fachlich. Bei direkten Anfragen können wir Sie beraten und an die entsprechende Fachstelle weiterleiten. Diese Fachstelle erteilt uns dann allenfalls den Auftrag, mit Ihnen zu arbeiten.
Familienpflege DAF
Warum eine Platzierung in einer Pflegefamilie?
Eine Pflegefamilie bietet ein stabiles Beziehungs- und Bindungsangebot. Für Kinder oder Jugendliche ist die Platzierung in einer Pflegefamilie oft die am wenigsten einschneidende Massnahme. Vor allem dann, wenn die Eltern der Platzierung zustimmen.
Für welche Altersgruppen gibt es Sofa-Pflegefamilien?
Wir haben Sofa-Pflegefamilien für alle Altersgruppen, vom Neugeborenen bis zu 18-jährigen Kindern bzw. Jugendlichen. Auch für junge Mütter gibt es die Möglichkeit einer Platzierung in einer Sofa-Pflegefamilie.
Wo sind die Sofa-Pflegefamilien?
Aktive Sofa-Pflegefamilien gibt es in der ganzen Deutschschweiz.
Kann man zuerst in einer Pflegefamilie schnuppern?
Ja und nein. Die Sofa Stiftung legt viel Wert auf den Kennenlern- und Passungsprozess. Die Sofa-Pflegefamilie kann vor der Platzierung kennengelernt werden. Wir planen nach dem Aufnahmeentscheid eine altersgerechte Eingewöhnungszeit mit regelmässigen Besuchen und gegebenenfalls mit Wochenendaufenthalten. Ein klassisches «Schnuppern» ist dies jedoch nicht.
Können Eltern/Verwandte die Kinder/Jugendlichen in den Pflegefamilien besuchen?
Das hängt von den behördlichen Vorgaben ab. Sofern es von den Behörden kein Verbot gibt, sind Besuche grundsätzlich möglich. Sie müssen aber vorher mit der zuständigen Sofa-Bezugsperson und der Pflegefamilie abgesprochen werden.
Was passiert, wenn ich als Pflegekind in einer Pflegefamilie volljährig (18-jährig) werde?
Je nach Kanton gibt es unterschiedliche Regelungen. In der Regel wird eine Pflegeplatzierung durch die Behörde weiter unterstützt, solange das volljährige Pflegekind in Ausbildung ist.
Pflegefamilien
Haben die Sofa-Pflegefamilien die ISVE-Anerkennung?
Leider sind Pflegeplatzierungen von der ISVE (Interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen) in der ganzen Schweiz ausgeschlossen. Je nach Kanton werden die Kosten von der Gemeinde oder vom Kanton getragen.
Haben Sofa-Pflegefamilien eine Ausbildung?
Ja, alle Sofa-Pflegefamilien müssen einen Einführungskurs besuchen und können die Ausbildung zu qualifizierten Pflegeeltern absolvieren. Sofa-Pflegefamilien bilden sich laufend weiter und werden bei spezifischen Weiterbildungen in Bezug auf das Pflegekind von der Sofa Stiftung unterstützt.
Die Sofa Stiftung arbeitet auch mit sozialpädagogischen Pflegefamilien zusammen. In solchen Familien hat mindestens ein Pflege-Elternteil eine sozialpädagogische Ausbildung.
Können alle Familien Sofa-Pflegefamilie werden?
Im Prinzip ja. Die Sofa Stiftung schliesst keine Familienform aus, achtet aber auf konfessionelle und politische Neutralität und erwartet einen nachweislich einwandfreien Leumund. Mehr Informationen.
Ambulante Leistungen
Wann ist eine Begleitung sinnvoll oder notwendig?
Eine Begleitung ist sinnvoll, wenn eine minimale Motivation zur Veränderung besteht oder wenn sie zum Schutz des Kindeswohls erforderlich ist.
- Eine sozialpädagogische Familienbegleitung oder ein sozialpädagogisches Einzelcoaching ist sinnvoll, wenn die Familie oder die hauptbetroffene Person motiviert ist, ihre Situation zu verändern.
- Bei einer individuellen Besuchsrechtsbegleitung steht das Wohl des Kindes und sein Recht auf persönlichen Kontakt mit seinen Eltern im Fokus. Eine Besuchsrechtsbegleitung ist sinnvoll, wenn das Kindeswohl überwacht oder gesichert werden muss.
- Bei einer Intensivabklärung im Auftrag der KESB bzw. des Familiengerichts besteht der Sinn darin, die Lebensumstände und die Situation der Kinder und Familien vor Ort im Detail zu erfassen. In einer Anschlusslösung werden geeignete Hilfestellungen initiiert.
Wie lange dauert ein Begleitungstermin?
Die Dauer variiert je nach Abmachung, Auftrag und Bedarf.
- Bei sozialpädagogischen Familienbegleitungen sind es in der Regel eine bis drei Stunden pro Woche.
- Bei individuellen Besuchsrechtsbegleitungen oder bei Intensivabklärungen im Auftrag der KESB bzw. des Familiengerichts kann die Zeitdauer pro Termin stark variieren.
Braucht es für eine Begleitung eine Beistandschaft?
Nein, aber es braucht eine Ansprechperson, also eine*n Auftraggebende*n einer Institution oder Behörde der Jugend-, Familien- oder Sozialhilfe. Diese Ansprechperson definiert den Auftrag, kümmert sich um die subsidiäre Kostengutsprache und überwacht die Arbeit der Sofa Stiftung.
Wie oft kommt die Sofa-Fachperson zu mir nach Hause?
Wie oft kommt die Sofa-Fachperson zu mir nach Hause? Das hängt von der Abmachung mit den involvierten Personen ab (Institution oder Behörde der Jugend-, Familien- oder Sozialhilfe). In der Regel sind es ein bis zwei Termine pro Woche. Die Begleitung kann zeitweise auch intensiver gestaltet oder gegen Ende der Massnahme reduziert werden. Individuelle Besuchsrechtsbegleitungen finden in einem fest definierten Besuchsrhythmus statt.
Müssen bei einer Besuchsbegleitung immer alle Familienmitglieder anwesend sein?
Nein, je nach Auftrag und Thematik findet die Begleitung in unterschiedlicher personeller Zusammensetzung statt.
Wo finden die Besuchsbegleitungen statt?
Die Besuchsbegleitung kann bei den Klient*innen zu Hause oder in den Räumen einer Fachstelle, Behörde oder ähnlichem durchgeführt werden.
Wird mein soziales Umfeld über die Anwesenheit einer Begleitperson informiert?
Wir schützen die Privatsphäre unserer Klient*innen. Ist der Einbezug des Umfeldes wichtig, besprechen wir dies immer zuerst mit unseren Klient*innen. Ohne Absprache wird das Umfeld nicht informiert.
Wie muss ich vorgehen, wenn ich einen Termin nicht einhalten kann?
Wenn ein Termin nicht eingehalten werden kann, muss er 24 Stunden vorher abgesagt werden. Andernfalls verrechnen wir einen Teil der Kosten, da unsere Fachpersonen die Termine verbindlich reservieren.
Welche Sprachen bietet Sofa während Begleitungen an?
Grundsätzlich finden die Begleitungen in Deutsch statt. Wir verfügen jedoch über Mitarbeitende und Kulturvermittler*innen, die Fremdsprachen sprechen. Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie dazu Fragen haben.
Darf ich den Besuch während einer Besuchsrechtsbegleitung frei gestalten?
Die Gestaltung hängt von den behördlichen Vorgaben ab. Uns ist es wichtig, die Besuche möglichst kindergerecht zu gestalten, um den Kindern einen positiven Kontakt mit den Eltern zu ermöglichen.
Wie wird die Besuchsrechtsbegleitung finanziert?
Die Finanzierung wird je nach Wohnsitzkanton und Begleitungsgrund unterschiedlich geregelt. Meist leistet die Wohnsitzgemeinde auf Antrag eine subsidiäre Kostengutsprache und klärt, wie viel die betroffene Person selbst zahlen kann.
Für weitere Informationen zur Finanzierung können Sie beim Beistand bzw. der Beiständin oder bei der Sofa-Begleitperson nachfragen.
Wo erhalte ich Hilfe?
Was sind meine Rechte als Kind oder Jugendliche*r? Wo kann ich mich bei Problemen während meines Sofa-Aufenthalts beschweren? Welche Stelle kann mir in schwierigen Lebenssituationen weiterhelfen?
Mit unseren Sofa-Helplinks wollen wir dich über deine Möglichkeiten ausserhalb von Sofa informieren. Mit Klick auf die untenstehenden Links erhältst du Unterstützung in den jeweiligen Themenbereichen:
www.kinderanwaltschaft.ch
Vertretung von Kindern und Jugendlichen durch unabhängige und qualifizierte Rechtsvertretung, Verzeichnis von qualifizierten Rechtsvertreter*innen des Kindes.
«Wir wünschen dir, dass DU gehört wirst und dass deine Meinung zählt.»
www.kinderombudsstelle.ch
Beratung von Kindern und Jugendlichen, kostenlos und vertraulich.
«Du hast Rechte – wir helfen dir dabei, sie zu nutzen.»
www.maedchenhaus.ch
Das Mädchenhaus Zürich ist eine stationäre Kriseneinrichtung für junge Frauen von 14 bis 20 Jahren, die von Gewalt betroffen sind.
www.schlupfhuus.ch
Ambulante und stationäre Krisenintervention für Kinder und Jugendliche von 13 bis 18 Jahre.
www.kokon-zh.ch
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene
www.opferberatung-ag.ch
Opferberatung Aargau
www.obzh.ch
Opferberatung Zürich
www.castagna-zh.ch
Beratungs- und Informationsstelle für weibliche Jugendliche, in der Kindheit sexuell ausgebeutete Frauen und Männer, nicht ausbeutende Eltern, Bezugspersonen von Betroffenen, Fachpersonen und Institutionen.
«Deine Rechte, wenn du nicht in deiner Familie leben kannst»
Quality4Children wurde von drei internationalen Organisationen für Kinderbetreuung ins Leben gerufen. Die Organisation hat qualitative Standards für die ausserfamiliäre Unterbringung von Kindern erarbeitet. Daraus entstanden ist die Broschüre «Deine Rechte, wenn du nicht in deiner Familie leben kannst».
Auf rund 50 Seiten wird dir verständlich erklärt, was deine Rechte sind und wo du dich wehren sollst. Du kannst die Broschüre mit Klick auf das Bild direkt öffnen. Die Sofa Stiftung arbeitet nach den Standards von Quality4Children, ist Mitglied bei Kinderanwaltschaft Schweiz und unterstützt dich parteilich gegenüber Dritten. Bei Problemen mit deiner Sofa-Bezugsperson oder der Sofa-Pflegefamilie kannst du dich auch an die Geschäftsleitung der Sofa Stiftung wenden und/oder an unsere externe, kostenlose und von Sofa unabhängige Ombudsstelle.